Ratgeber
Pendlerpauschale & Kilometerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Prüfen Sie die aktuellen Regeln beim Bundesfinanzministerium oder mit Ihrem Steuerberater.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine der größten Vereinfachungen der letzten Jahre: Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) beträgt einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Die alte Staffelung — 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent erst ab dem 21. — ist Geschichte (Steueränderungsgesetz 2025, vom Bundesrat am 19. Dezember 2025 beschlossen). Besonders Kurzstreckenpendler profitieren.
Die Sätze 2026 im Überblick
| Pauschale | 2026 | 2025 (zum Vergleich) |
|---|---|---|
| Pendlerpauschale (einfache Entfernung Wohnung–Arbeit, pro Arbeitstag) | 38 Cent/km ab dem 1. km | 30 Cent (km 1–20), 38 Cent (ab km 21) |
| Kilometerpauschale Dienstreise — Pkw (pro gefahrenem km) | 30 Cent/km | 30 Cent/km |
| Kilometerpauschale Dienstreise — Motorrad, Moped & Co. | 20 Cent/km | 20 Cent/km |
Wichtig: Die Pendlerpauschale gilt verkehrsmittelunabhängig — ob Auto, Fahrrad, Bahn oder zu Fuß. Sie zählt nur die einfache Entfernung, einmal pro Arbeitstag. Die Dienstreise-Pauschale zählt dagegen jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt).
Rechenbeispiele
Pendeln: 15 km einfache Strecke, 220 Arbeitstage: 15 × 220 × 0,38 € = 1.254 € Werbungskosten. Nach alter Regelung wären es 990 € gewesen — 264 € mehr durch die Reform.
Dienstreisen: 2.500 gefahrene Kilometer im Jahr mit dem privaten Pkw: 2.500 × 0,30 € = 750 € — sofern der Arbeitgeber sie nicht erstattet.
Pendeln oder Dienstreise? Der Unterschied entscheidet
- Weg zur ersten Tätigkeitsstätte = Pendlerpauschale: 38 Cent × einfache Entfernung × Arbeitstage.
- Berufliche Auswärtstätigkeit (Kundentermine, Baustellen, Montage) = Reisekosten: 30 Cent pro tatsächlich gefahrenem Kilometer, plus ggf. Verpflegungsmehraufwand.
- Selbstständige setzen betriebliche Fahrten ebenfalls mit 30 Cent/km an — oder führen ein Fahrtenbuch mit tatsächlichen Kosten.
Der Nachweis: Das Finanzamt fragt nach
Bei der Pendlerpauschale kann das Finanzamt die Anzahl der Arbeitstage hinterfragen, bei Dienstreisen die tatsächlich gefahrenen Kilometer — Datum, Ziel, Anlass, Strecke. Aus dem Gedächtnis rekonstruierte Listen sind angreifbar.
Wenn Sie Google Maps nutzen, hat Ihr Smartphone längst alles aufgezeichnet: Ihre Timeline enthält jede Fahrt mit GPS-Zeitstempel und Distanz. So wird daraus ein sauberer Nachweis:
- Exportieren Sie Ihre Timeline vom Smartphone (Datei
Timeline.json). - Öffnen Sie die Datei in Time-mile — die Verarbeitung läuft komplett in Ihrem Browser, Ihre Standortdaten verlassen nie Ihr Gerät.
- Filtern Sie nach Datum und Aktivitätstyp, um Arbeitswege und Dienstfahrten zu isolieren.
- Exportieren Sie einen PDF-Bericht für Ihre Unterlagen oder CSV für die Steuererklärung.
Weisen Sie Ihre Fahrten mit echten GPS-Daten nach
Timeline einmal importieren, sauberen Nachweis in Minuten exportieren.
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